Der Beginn der Bausoldaten-Bewegung in der DDR und die individuelle Gewissensbefragung

Vorbermerkung

Die neuerliche Veröffentlichung des Vortrags "Der Beginn der Bausoldaten-Bewegung in der DDR und die individuelle Gewissensbefragung", verfasst 2016 zum Jubiläum der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK), gestattet eine notwendige Vorbemerkung:  Die 1965 von der Konferenz Evangelischer Kirchenleitungen in der DDR verabschiedete Handreichung "Zum Friedensdienst der Kirche - Handreichung für die Seelsorge an Wehrpflichtigen", formulierte einen konsequenten Standpunkt – abgeleitet aus den Jesus zugeschriebenen radikalen Aussagen im Neuen Testament. Der Hinweis auf Wehrdiensttotalverweigerer und Bausoldaten, die einstünden für „ein deutlicheres Zeugnis des gegenwärtigen Friedensgebots“, öffnete den Weg in eine friedenspolitische Neupositionierung der evangelischen Kirchen. Keine historische Realität kann für den Nachweis herangezogen werden, dass der Gebrauch von Waffen dauerhaften Frieden oder politische Stabilität bewirkt. Stattdessen töten Waffen – mehrheitlich Zivilisten! 

Allerdings nur für die DDR konnte die Handreichung Christen Orientierung geben, nicht aber die Orientierungslosigkeit im deutschen Nachkriegsprotestantismus beenden. Lediglich mit Bedauern äußerte ich, dass die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) nach 1990 die „Bevorzugung der Waffenlosigkeit“ nicht übernahm. Es scheint, als könnten sich Kirchenleitungen noch weniger als manche Christen zu der unbequemen Friedenethik bekennen, oder sind wir einfach nur denkfaul? Wozu glauben Christen an Jesus den Erlöser, wenn sie ihm nicht zubilligen, er könne uns auch zum Frieden erlösen? 

Es war nicht vorauszusehen, dass 2025 eine EKD-„Friedensdenkschrift“ Sicherheitslogik gegen das Nachdenken über die Optionen für Frieden ausspielen würde. Ein bellizistischer „Rückfall in Denkmuster von vorgestern“ wie dieser (Joachim Garstecki, Rückfall in Denkmuster von vorgestern, Herder Korrespondenz 7/2026, S. 49-50) regt keine Überlegungen darüber an, wie die Eskalation der Gewalt begrenzt oder wie Krieg beendet werden kann. 

10.09.2026 - Vorbemerkung von Thomas Widera 

 

Der Beginn der Bausoldaten-Bewegung in der DDR und die individuelle Gewissensbefragung

Von Thomas Widera

Die Verfassung der DDR von 1949 garantierte in Artikel 41 Absatz 1 allen Bürgern "die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit" und das "Recht der Religionsgemeinschaften, zu den Lebensfragen des Volkes von ihrem Standpunkt aus Stellung zu nehmen".[1] Doch die Realität in der DDR sah anders aus. Staatliche Sanktionen verhinderten Gewissensfreiheit und Restriktionen kennzeichneten die Kirchenpolitik der alleinherrschenden Partei, der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Keines der Verfassungsrechte war einklagbar. Die 1968 geänderte Verfassung zeigte die Einschränkungen, wonach Gewissens- und Glaubensfreiheit lediglich gewährleistet seien. Zugleich manifestierte die SED ihren Führungsanspruch in der Verfassung.

Dessen ungeachtet beriefen sich Menschen in der DDR auf Glaubens- und Gewissensfreiheit und kollidierten dabei mit der Militärdoktrin der SED. Diese verlangte Streitkräfte zur Erhaltung des Friedens und die Einbeziehung aller Bürger in die Landesverteidigung. Dennoch wurde im Unterschied zur Bundeswehr die Nationale Volksarmee (NVA) bei ihrer Gründung 1956 als Freiwilligenarmee ausgegeben. Forderungen, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung einzuräumen, konnte die SED-Führung zunächst unter Hinweis darauf zurückweisen. Bei Einführung der Wehrpflicht 1962 war sie allerdings entschlossen, keine Ausnahmen zuzulassen. Ihre Friedensideologie definierte die sozialistische Gesellschaftsordnung als friedfertig und diejenigen, die ihre Militärdoktrin nicht teilten, als Gegner des Friedens und des Sozialismus. Andererseits legte sich die SED-Führung in der Achtung der Gewissensfreiheit eine Selbstbindung auf. Überlegungen zur Verfolgung von Kriegsgegnern, Kriegsdienstverweigerern und Pazifisten im Nationalsozialismus, auch der Wunsch nach internationaler Anerkennung bewirkten ein differenziertes Vorgehen. Die Aufstellung von Baueinheiten in der Nationalen Volksarmee (NVA) seit Herbst 1964 ermöglichte allen Wehrpflichtigen, "die aus religiösen Anschauungen oder aus ähnlichen Gründen den Wehrdienst mit der Waffe" ablehnten, einen waffenlosen Dienst.[2]

Nachfolgend wird die Bausoldatenanordnung in den historischen Kontext, in den der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der evangelischen Landeskirchen in der DDR und der Gewissensbedenken von Bausoldaten gestellt. Auf spezielle Sachfragen wie die zum Gelöbnis, zum sogenannten 19. Monat, zur Forderung nach einem zivilen Ersatzdienst oder zu den Friedensdekaden kann in dieser Einführung zum Thema nicht eingegangen werden.3] Den Beitrag beschließt ein Ausblick mit einigen vergleichenden Aspekten zu Bausoldaten und Zivildienstleistenden bis 1989 in beiden deutschen Staaten.

I. Protest im Protestantismus?

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges existierte in Deutschland eine verbreitete Abneigung gegen den Krieg, dessen Schrecken die Menschen in der Bombardierung ihrer Städte am eigenen Leib verspürt hatten. Noch erblickten sie allgegenwärtige Zeichen der Verwüstung und Millionen betrauerten ihre verlorenen Angehörigen. Ihre Einstellung zu den Streitkräften war indes ambivalent; fehlende Zustimmung hieß nicht generelle Ablehnung des Militärischen, viel weniger noch Fundamentalpazifismus. Eine "Ohne-mich-Haltung" charakterisierte die Stimmungslage. Herkömmlich wurde der Wehrdienst als "Schule der Männlichkeit"[4] und als Sozialisationsinstanz hoch geschätzt, einer Beteiligung an Kriegen dagegen vehement widersprochen.[5]

In den Debatten der 1950er Jahre bei Einführung der Wehrpflicht in der Bundesrepublik hatte die EKD klar die Unantastbarkeit des Gewissens eingefordert und eine ebenso eindeutige Position zum Kriegsdienst vermieden. Gleiches galt in Fragen der Rüstung und Wiederbewaffnung für die Meinungsvielfalt von Gläubigen und Kirchenleitungen in Ost und West.[6] Christen fürchteten wie alle Menschen die Vernichtungskraft der Atomwaffen. Sie begrüßten die Entmilitarisierung und das Verbot von Streitkräften, doch das eigene Kriegserlebnis hatte nicht zu einer grundsätzlich kritischen Bewertung militärischer Gewaltanwendung geführt. Vor dem Hintergrund des Koreakriegs und der für möglich gehaltenen militärischen Intervention der Sowjetunion befürworteten viele die Rüstungsanstrengungen der Regierung.

Innerhalb der EKD, der bis zum Mauerbau 1961 gesamtdeutschen Institution, gab es unüberbrückbare Differenzen. Für die einen stand der "gerechte Krieg", also ein Verteidigungskrieg, in Übereinstimmung mit Gottes Geboten; andere lehnten unter Berufung auf das neutestamentliche Tötungsverbot und die Bergpredigt jeden Krieg ab. Eine dritte Gruppe betrachtete ausschließlich die Anwendung von Massenvernichtungswaffen als Verstoß gegen das Evangelium. Für die EKD ging es vorrangig um die Tatsache, dass sich an der innerdeutschen Grenze deutsche Soldaten feindlich gegenüber standen.[7] Das christliche Gewissen der Nachkriegszeit hatte somit keinen pazifistischen, sondern einen nationalen Kern.

Denk- und Argumentationsmuster einiger prominenter Kirchenführer zeigten eine beachtliche Resistenz gegen Selbstzweifel. Ingo Braecklein, der in der DDR mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Gold ausgezeichnete und vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) als Informant geführte Thüringer Landesbischof,[8] versicherte, er habe, obwohl Mitglied in der NSDAP, dem Nationalsozialismus distanziert gegenübergestanden. Seine Beteiligung am Zweiten Weltkrieg idealisierte er rückblickend, ohne darüber nachzudenken, ob der Kriegsdienst Verbrechen begünstigt habe. Er verklärte soldatische Existenz zu Opferbereitschaft und verlieh dem Krieg einen höheren, über den irdischen Zweck hinausweisenden Sinn.[9]

Das Recht des Staates, von den Bürgern Wehrdienst zur Verteidigung des Landes zu verlangen, bestritt der Görlitzer Bischof Hans-Joachim Fränkel gleichfalls nicht – trotz seines Widerstands im Nationalsozialismus. 50 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg sah Fränkel im "Einsatz des Lebens für das Vaterland" eine "von Gott gegebene Aufgabe": Der Militärdienst sei "unter dem Gesichtspunkt des Opfers für das Vaterland zu verstehen".[10] Ihm, der im Nationalsozialismus mehrmals verhaftet gewesen war und der Bekennenden Kirche angehörte, schien die Überlegung fern, jener Krieg könnte ein verbrecherischer Angriffskrieg gewesen sein.

Diese Äußerungen und die von anderen Amtsträgern sind nicht repräsentativ. Aber sie stammen von Persönlichkeiten der Kirche mit Vorbildwirkung und verweisen auf die Beständigkeit von handlungsleitenden Anschauungen. Nur wenige wie der Magdeburger Bischof Johannes Jänicke hatten zu einer radikalen pazifistischen Absage an jedes Militär gefunden. Weit entfernt davon, seine Einstellung zum Dogma zu erheben, bestand Jänicke auf einer gründlichen Prüfung des individuellen Gewissens, und verlangte von den Kirchen im Westen die Kündigung des Militärseelsorgevertrages.[11] Er vertrat die Position einer Minderheit.

Glaubhaft ist die dem Greifswalder Bischof Friedrich-Wilhelm Krummacher durch einen MfS-Mitarbeiter zugeschriebene Aussage während eines Besuches bei Bausoldaten: Krummacher habe sich gefreut, "dass die anwesenden Bausoldaten schneidig aussahen, freudig und diszipliniert auftraten und nicht als Soldaten 2. Klasse anzusehen" seien.[12] Jedenfalls war die Hoffnung der Pazifisten, Totalverweigerer und Bausoldaten, bei den Bischöfen größere Unterstützung für ihren Wunsch eines zivilen Wehrersatzdienstes zu finden, Ausdruck einer gewissen Realitätsfremdheit. Denn die Vertreter jener evangelischen Landeskirchen, von denen sie jetzt Hilfe erwarteten, hatten wenige Jahre zuvor, 1958, eine Loyalitätserklärung abgegeben, worin sie der SED-Führung die Gesetzestreue der Christen und die Erfüllung aller staatsbürgerlichen Pflichten zusicherten. Das Kommuniqué besagte, dass die Kirche mit den Friedensbestrebungen der DDR-Regierung grundsätzlich übereinstimme.[13] Diese Grundsätzlichkeit schloss die SED-Militärdoktrin ein und die staatlichen Repräsentanten erwarteten deswegen von allen Christen, dass sie entsprechend der 1962 geänderten Gesetzeslage der Wehrpflicht nachkamen.

Ebenso wie ein Teil der Bevölkerung bedauerten die evangelischen Bischöfe die Einführung der Wehrpflicht in der DDR. Nach der Verabschiedung des Wehrpflichtgesetzes erneuerten sie im Frühjahr 1962 gegenüber dem Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ihre Bitte um den gesetzlichen Schutz der Wehrdienstverweigerer. In der Sache sprachen sie allein das Problem des Waffendienstes an und den Wunsch aus, dass künftig "Menschen nicht gegen ihren Glauben und ihr Gewissen gezwungen werden, an einer Waffenausbildung teilzunehmen, sondern Gelegenheit erhalten, auf andere Weise einen aktiven Beitrag zum Frieden und zur Versöhnung zu leisten". In resignierendem Ton und ohne konkrete Vorstellungen vorgetragen, erhielten sie auf das Anliegen eine unerwartet zynische Antwort ihrer staatlichen Gesprächspartner: Die Wehrpflicht diene dem Frieden und gehöre zu den Pflichten "jedes christlichen und nichtchristlichen Bürgers, zumal dadurch die Erhaltung des Lebens der Bürger und auch des Dienstes der Kirche gesichert" werde.[14]

Für den Soziologen Niklas Luhmann handelte die SED-Führung konsequent, wenn sie Andersdenkenden keine Gewissensfreiheit einräumte. Denn wer das Gewissen eines Menschen als innerweltliche Deutungsinstanz akzeptiert, muss, für die SED völlig ausgeschlossen, nonkonforme Auffassungen über die Gesellschaft zulassen.[15] Die nach dem Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 veränderte innenpolitische Lage erlaubte die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in der DDR. Im Bemühen, diese durchzusetzen, lehnte die SED-Führung eine verbindliche Regelung für alle Pazifisten ab, gleich ob sie Christen waren oder nicht. Trotzdem wollte sie unnötige Konfrontationen mit konfessionell gebundenen Bevölkerungsteilen vermeiden.

Ihre Ideologie schloss einen zivilen Ersatzdienst aus. Mit der Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates der DDR vom 7. September 1964 über die Aufstellung von Baueinheiten in der NVA schien ein Ausweg gefunden. Unsicherheit bezüglich der Motive veranlasste im Zusammenhang mit der laut Verfassung fortbestehenden und real eingeschränkten Gewissensfreiheit die interpretationsoffene Formulierung "aus religiösen Anschauungen oder aus ähnlichen Gründen". Die Ergänzung "aus ähnlichen Gründen" bezog sich auf die Gewissensfreiheit der Verfassung unter Vermeidung des Begriffs. Unausgesprochen gestattete die SED-Führung die individuelle Gewissensentscheidung, weil sie die damit verbundenen Risiken gering schätzte. Jeder Wehrpflichtige sollte mit seiner Entscheidung allein stehen und persönlich die Konsequenzen der Verweigerung des bewaffneten Wehrdienstes oder der Totalverweigerung tragen.[16]

Obwohl sich die Hoffnung auf ein Zivildienstgesetz wie in der Bundesrepublik nicht erfüllt hatte und das Konfliktpotential gesehen wurde, begrüßten die evangelischen Kirchen in der DDR in der Erwartung einer moderaten Praxis die Einrichtung der Baueinheiten. Das diente der Beruhigung von Gewissensbedenken. Damit trugen sie entscheidend zur Akzeptanz des waffenlosen Wehrdienstes unter Christen bei. Der Versuch der Militärführung aber, in den Baueinheiten Konflikte zu lösen und die Bausoldaten ruhig zu stellen, scheiterte. Der militärische Zweck ihrer Ausbildung und ihrer Arbeitsleistungen setzte sie andauernder Gewissensbedrängnis aus. Die in der Folge auftretenden Formen der Insubordination kannten die Offiziere nicht: Verweigerung des Gelöbnisses mit religiöser Argumentation, Auflehnung gegen die militärische Indoktrination, politischer und ideologiekritischer Widerspruch im Politunterricht, Ansprüche entgegen den befohlenen Arbeiten auf zivile Tätigkeiten, Forderungen von Adventisten zur Befreiung von Arbeitsverrichtungen am Samstag. Im Mai 1965 verweigerten acht Bausoldaten den Befehl zum Bau eines Schießplatzes. Die Militärführung ließ sie verhaften und verurteilen. Sie unternahm nichts, um die Konfrontation abzuwenden.[17]

Bereits im Herbst 1964 waren 159 Totalverweigerer verurteilt worden, unter ihnen 152 Zeugen Jehovas.[18] Die Bausoldatenanordnung sah keine Rücksichtnahme auf die individuellen Gewissensprobleme Wehrpflichtiger vor, und die Bausoldaten verlangten die Umwandlung der gängigen Praxis in einen "zivilen Friedensdienst außerhalb der NVA", zumindest jedoch einen "Einsatz [...] ausschließlich an zivilen Objekten".[19] Die Kirchenleitungen setzten sich nicht offensiv für einen waffenlosen Wehrdienst ein, lediglich Bischof Jänicke sprach sich dafür aus. Ein Arbeitskreis der Landeskirchen konzipierte 1965 eine Orientierungshilfe für die aktuelle Situation. Ende 1965 verabschiedete die Konferenz Evangelischer Kirchenleitungen in der DDR die Handreichung "Zum Friedensdienst der Kirche ­- Handreichung für die Seelsorge an Wehrpflichtigen". Darin wurden die "Verweigerer, die im Straflager für ihren Gehorsam mit persönlichem Freiheitsverlust leidend bezahlen und auch die Bausoldaten, welche die Last nicht abreißender Gewissenfragen und Situationsentscheidungen übernehmen, deutlichere Zeugen des gegenwärtigen Friedensgebots" genannt. Mit dieser zentralen Aussage leitete die Handreichung bei aller Uneinigkeit der beteiligten Bischöfe eine nachhaltige friedenspolitische Neupositionierung der evangelischen Kirchen der DDR ein,[20] verbunden mit einer Rückbesinnung auf den ursprünglich politischen Inhalt des Begriffs Protestantismus und dessen temporärer Wiederaneignung:[21] "… eine Bevorzugung der Waffenlosigkeit, die der gesamtdeutsche Protestantismus nach 1990 ausdrücklich nicht übernommen hat".[22]

II. Die DDR-Bausoldaten

Die Baueinheiten der NVA existierten von 1964 bis 1989. Insgesamt wurden etwa 15 000 Bausoldaten eingezogen. Anfänglich zu jeweils einem Einberufungstermin alle 18 Monate nur wenig mehr als 200 Bausoldaten, "Spatensoldaten" genannt nach dem Spatensymbol auf den Schulterklappen, stiegen die Zahlen nach einigen Jahren allmählich und in den letzten Jahren der DDR deutlich an. Schätzungen beziffern die bis 1989 für den Dienst in den Baueinheiten gemusterten Wehrpflichtigen mit 27.000.[23]

Trotz des Anstiegs der Gesamtzahlen handelte es sich bei den Bausoldaten und Totalverweigerern in der DDR stets um eine kleine Minderheit. Kontroversen und Spannungen kennzeichneten diese Jahre. Die Rahmenbedingungen wirkten unbeabsichtigt begünstigend bei der Entstehung einer Bausoldaten-Bewegung. In den Baueinheiten der NVA trafen Menschen aus der gesamten DDR zusammen, die sich unter anderen Umständen nicht kennen gelernt hätten. Viele von ihnen nutzten dies als Chance, von den Erfahrungen anderer Gleichgesinnter zu profitieren, und sie standen noch später in Verbindung zueinander. Die langen achtzehn Monate in kasernierter Enge, der tägliche Umgang, ein Übermaß an zwangsweise zusammen verbrachter Freizeit und nicht zuletzt die im Armeealltag erfahrene Diskriminierung führte zu solidarischem Verhalten und zu gemeinsamen Aktivitäten. Bausoldaten lernten, unter schwierigen Bedingungen eigene Standpunkte zu vertreten. Sie trainierten, in Diskussionen mit anderen Bausoldaten und gegenüber den Offizieren, die eigene Überzeugung zu überprüfen und Meinungen zu korrigieren. Die Solidaritätserfahrung bestärkte viele in der Absicht, die praktizierte passive Wehrdienstverweigerung in einen aktiven Friedensdienst zu transferieren. Indem sie das Recht der Glaubens- und Gewissensfreiheit bewusst in Anspruch nahmen, begannen sie sich von der Bevormundung staatlicher Interessenvertreter zu emanzipieren.[24]

Mehrheitlich befanden sich Spatensoldaten aus religiöser Überzeugung in einer weltanschaulichen Gegenposition zu einem der zentralen ideologischen Grundsätze der SED. SED-Führung, MfS und NVA-Offiziere erblickten in ihnen Staatsfeinde, ohne dass die Bausoldaten zunächst tatsächlich in politischer Opposition zum Staat gestanden hätten. Doch ihre Gewissensentscheidungen kollidierten wiederholt mit den Totalitätsansprüchen im Militär. Vor der Entlassung aus der NVA im April 1966 verabredeten die ersten Bausoldaten ihre weitere Zusammen­arbeit innerhalb eines Arbeitskreises. Wichtigstes Ziel blieb das Bemühen um einen aktiven Friedensdienst, die Popularisierung ihres Anliegens und der Zusammenhalt der Bausoldaten untereinander.[25] Der zentrale Arbeitskreis initiierte wenig später Regionalgruppen, die Grundform der dezentralen Friedensarbeit von überwiegend kirchlichen Laien. Sie diskutierten miteinander über Militarisierung in der DDR, den internationalen Rüstungswettlauf, und diejenigen, die ihren Bausoldatendienst absolviert hatten, berichteten von ihren Erfahrungen bei der NVA. Bei den Teilnehmern der Treffen verfestigte sich die Erkenntnis über die Unzulänglichkeit des Ersatzdienstes in den Baueinheiten.

Außerdem regten die ersten Bausoldaten die Gründung eines Friedensinstitutes der evangelischen Landeskirchen an. Wesentlich kleiner entstand 1969 das Studienreferat "Friedensfragen" beim Bund der Evangelischen Kirchen, 1974 in die Theologische Studienabteilung eingegliedert. Hier verfasste der katholische Theologe Joachim Garstecki friedenspolitische Arbeitspapiere aus kirchlicher Perspektive mit theoretischen Grundlagen für die unabhängige Friedensbewegung der DDR. Der von der SED propagierte Klassenhass wies Christen immer wieder auf eklatante Defizite im DDR-Bildungs- und Erziehungswesen und auf dessen militaristische Ausrichtung hin, das Studienreferat erarbeitete Konzepte zu einer konkreten Friedenserziehung. In Kirchgemeinden entstanden Friedenskreise, wo teilweise interkonfessionell und nicht nur Menschen in religiöser Tradition ihre Vorstellungen zur Umformung des Wehrdienstes in einen aktiven Friedensdienst und zur Friedenserziehung formulierten, um den Gewaltkreislauf zu durchbrechen.[26]

Überregionale Bedeutung erlangten zwei seit 1973 beziehungsweise 1975 regelmäßig stattfindende Friedensseminare. Mit Beginn der 1980er Jahre trafen sich in den Kirchen von Königswalde bei Werdau und in einer Gemeinde in Meißen, beide Orte befinden sich in Sachsen, jährlich zweimal mehrere Hundert junge Menschen. Im kirchlichen Raum wurden Bausoldaten Multiplikatoren gewaltfreier Konfliktlösungs­strategien. Viele hielten während und nach der Ableistung ihres Wehrdienstes die Kontinuität der Friedensarbeit aufrecht, wie hier stellten Pfarrer und kirchliche Mitarbeiter unter ihnen die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung.[27]

1975 unternahm die Armeeführung mit der Neuregelung des Einsatzes der Bausoldaten einen Versuch zur Lösung der Konflikte und Kontroversen in den großen Baupionierbataillonen. Anders als zuvor wurden die Bausoldaten in kleinen Gruppen auf eine größere Anzahl von Militärobjekten verteilt. Die neuen Festlegungen reduzierten die Beteiligung von Bausoldaten an militärischen Bauvorhaben. Sie sollten nun die Straßen und Plätze in den Kasernen reinigen, Grünanlagen pflegen, Werterhaltungsarbeiten verrichten.[28] In den anschließenden Zeitraum fällt auch der Übergang von der ursprünglich achtzehnmonatigen Einberufungsfrequenz der Bausoldaten zur halbjährlichen Einberufung wie bei den anderen Wehrpflichtigen.

Das MfS betrachtete diese Veränderung wie schon die Aufstellung der Baueinheiten als ein Zugeständnis an die Kirchen in der DDR: "Aufgrund der von kirchlichen Repräsentanten vertretenen Position, dass der Einsatz von Bausoldaten zum Bau von Flugplätzen, Hafenanlagen und anderen militärischen Anlagen 'Gewissenskonflikte' auslöst und ein Einsatz in nichtmilitärischen Objekten zweckmäßiger sei, erfolgte die Auflösung der Baueinheiten und eine Neuregelung des Einsatzes der Bausoldaten."[29] Korrespondierend damit hatte die Sprachregelung von der Toleranz des Staates in den Kirchen weite Verbreitung gefunden: Mehrfach sei während der Herbstsynode der Landeskirche Sachsens 1981 darauf hingewiesen worden, "dass die DDR sehr großzügige Regelungen zum Wehrdienst ohne Waffe geschaffen habe, die nur in geringem Maße genutzt werden".[30] Die Bausoldaten wiederum sahen in der revidierten Einsatzpraxis ihren eigenen Sieg.[31] Diese und andere Legenden, Resultate fehlender Transparenz in staatlichen Entscheidungsprozessen, lassen in den jeweiligen Handschriften der Verfasser ihre unterschiedlichen Absichten erkennen. Das Verteidigungsministerium seinerseits wollte dem Risiko oppositioneller Gruppenbildungen entgegenwirken und Befehlsverweigerungen reduzieren.

Während dieser Zeit stieg die Zahl der Bausoldaten und verdreifachte sich schrittweise von anfänglich 200 auf über 600 im Sommer 1981. Ausgelöst von der Einführung des Wehrunterrichts als schulisches Pflichtfach, erklärten junge Männer bei den Musterungen häufiger, einen unbewaffneten Wehrdienst ableisten zu wollen. Um das erheblich größere Quantum zu bewältigen, mussten die Gruppen in den Kasernen vergrößert und in verschiedenen weiteren Objekten zusätzlich Bausoldaten untergebracht werden.[32] Die in immer größerer Zahl im Armeealltag präsenten unbewaffneten Bausoldaten erregten Ärgernis. Offiziere beschwerten sich über deren angebliche "Vergünstigungen [...], die sich nachteilig auf die Wehrbereitschaft eines Teiles unserer jungen Generation" auswirkten. Unbeeindruckt davon oder von der stärker werdenden Aktivität der kirchlicher Gruppen und einiger Repräsentanten der Kirchen wegen Raketenstationierung, Friedensbewegung und des erwarteten neuen Wehrdienstgesetzes, sah die SED-Führung keinen Handlungsbedarf. SED-Generalsekretär Erich Honecker erklärte 1981, an der Anordnung "über den waffenlosen Dienst der Bausoldaten" werde festgehalten.[33]

Die Zuwächse konnten nicht länger ignoriert werden. Erneut setzte die Armeeführung die Mehrzahl der Bausoldaten konzentriert in separaten Einheiten und auf Großbaustellen ein. Sie mussten in den folgenden Jahren körperlich anstrengende, teilweise gesundheitsschädliche Tätigkeiten in der chemischen Industrie und an weiteren Schwerpunkten wie dem Bau des Containerfährhafens Mukran durchführen. Ausgehend davon, dass der Bausoldatendienst weniger attraktiv sei, wenn die Bausoldaten zu harter Arbeit herangezogen würden, erwartete das Verteidigungsministerium rückläufige Zahlen.[34] Wie andere Hoffnungen der Partei- und Staatsführung in der DDR erfüllte sich auch diese Prognose nicht.

Seit 1980 veränderte sich merklich die Stimmungslage unter den jungen Wehrpflichtigen, ablesbar an Argumenten, die sie bei der Musterung gegen die von ihnen erwartete Selbstverpflichtung für eine längere Wehrdienstzeit vorbrachten. Die Äußerungen verdeutlichten eine geringe Akzeptanz der NVA und die Tendenz, dass Ausreisewillige und andere Jugendliche ohne dezidiert religiöse Motivation zunehmend den bewaffneten Wehrdienst ablehnten. Sie äußerten gelegentlich, sie hätten zum "Kriegspielen keine Lust" und "jeder in der NVA ist einer zuviel", jedenfalls seien sie der Meinung: "Bausoldat – das genügt". Außerdem hielten sie einen Frieden ohne Waffen für sicherer und wollten statt einer freiwillig verlängerten Wehrdienstzeit so rasch wie möglich ihre "persönliche Freiheit" zurückerlangen. Der Satz: "Ich diene nur, weil ich muss", verwies mit der Absage an das Weltbild der SED-Führung auf grundsätzlich geänderte Zukunftsvorstellungen der Jugend.[35]

Trotz Überwachung durch die Staatssicherheit[36] und die Offiziere in den Diensteinheiten konnten weder das MfS noch die NVA-Führung die friedensethisch ausgerichtete Politisierung zahlreicher Bausoldaten aufhalten. Die Staatssicherheit betrachtete Bausoldaten als "feindliche" Gruppierung und die Bemühungen anderer kirchlichen Gruppen um einen Sozialen Friedensdienst als politische "Gegenaktionen negativer kirchlicher Kreise gegen die sozialistische Wehrerziehung".[37] In Berichten der NVA hieß es über die Mehrheit der Bausoldaten, sie lasse eine politische Grundhaltung erkennen, die sich gegen die SED-Politik richte. Das zeige sich an gesteuerten Protesten und an der geringen Wahlbeteiligung. Obwohl die Bausoldaten allgemein politische Auffälligkeiten vermieden, erfordere die "potentielle Möglichkeit zur Bildung feindlicher Plattformen […] ein Höchstmaß von politischer Wachsamkeit, die strikte Isolierung der Bausoldaten von Armeeangehörigen und Beschäftigten sowie die volle Ausschöpfung der gesetzlichen Festlegungen und Dienstvorschriften zur Unterbindung jeglicher feindlicher Aktivität".[38]

III. Vergleichende Überlegungen zu den Auswirkungen der Verweigerung [39]

In der DDR waren Bausoldaten und Wehrdiensttotalverweigerer zu jeder Zeit eine kleine und oft übersehene Minderheit, anders in der Bundesrepublik Deutschland, wo Zivildienstleistende sich lautstark bemerkbar machten und wo sich Anträge auf Kriegsdienstverweigerung zu mehreren Hunderttausend summierten. Allerdings dauerte es bis 1977, als die Zahl der Antragsteller spektakulär auf 70 000 innerhalb eines Jahres anstieg.[40] Trotz der beträchtlichen Unterschiede in den Dimensionen der Zahlen lassen sich in beiden Fällen reflexive Wechselwirkungen zwischen den individuellen Gewissensentscheidungen und der Gesellschaft nachweisen.

Indem der Nationale Verteidigungsrat der DDR 1964 mit der Einrichtung des waffenlosen Wehrdienstes die vom sozialistischen Weltbild abweichenden Friedensvorstellungen nolens volens für rechtmäßig erklärte, trug er der besonderen deutschen Vergangenheit Rechnung. Doch zu keinem Zeitpunkt bestand die Absicht, einen Zivildienst einzurichten. Die SED-Führung hielt es für geboten, Gewissensvorbehalte nicht in jedem Fall zu kriminalisieren. Sie wollte nicht massenhaft Märtyrer schaffen und in der westlichen Presse angeprangert werden wegen der in höherer Zahl zu Haftstrafen verurteilten Verweigerer, sie wollte die Wehrpflicht durchsetzen. Die Einrichtung eines zivilen Ersatzdienstes unterließ sie aus Sorge um die personelle Auffüllung der NVA. Stattdessen lavierte sie beharrlich zwischen Verfolgung und Legalisierung der Pazifisten. Obwohl in der Bundesrepublik während der ersten Jahre des Zivildienstes der Umgang mit den Verweigerern gleichfalls zwischen Deklassierung und Akzeptanz oszillierte, wandelte sich im Lauf der Jahre die Einstellung zu Achtung und Anerkennung.

Der Dienst in den Baueinheiten der NVA war kein Wehrersatzdienst, sondern ein "Waffenersatzdienst", und weil er militärische Vorhaben unterstützte, führte er zu schweren Gewissenskonflikten. Die Bausoldatenanordnung von 1964 hatte eine Doppelfunktion. Sie regulierte pazifistisches Engagement und schwächte es einerseits, andererseits entzog sie es den Augen der Öffentlichkeit. Die Kontroversen zwischen Pazifisten und der Staatsgewalt fanden für längere Zeit nicht mehr wahrnehmbar hinter Kasernenmauern statt – dort wurden wie allen anderen Zivilpersonen nicht einmal Ortspfarrern Besuche gestattet. In den Auseinandersetzungen mit Vorgesetzten konnten Soldaten generell keinerlei Beistand beanspruchen. Ferner ermöglichte die gesetzliche Regelung des waffenlosen Wehrdienstes den Militär- und Justizbehörden der DDR die Verfolgung aller, die sich dem Dienst in den Baueinheiten widersetzten. Gleichwohl entwickelte sich die Institution "Staatsbürger Bausoldat"[41] für die SED-Führung zu einer ideologischen Heraus­forderung.

Gewissenskonflikte bewirkten die Politisierung vieler Bausoldaten. Bei Totalverweigerern wollten Wehrbehörden und Gerichte weder die religiöse Motivation noch Gewissensvorbehalte billigen, sie unterstellten staatsfeindliche Haltungen. Die Strafandrohung und -verfolgung diente dazu, der "sichtbaren Tendenz entgegenzuwirken, den Wehrdienst zu verweigern bzw. unberechtigte Anträge auf Dienst in den Baueinheiten zu stellen".[42] Vergleichbar sollte in der Bundesrepublik die restriktive Behandlung der Zivildienstleistenden potentielle Kriegsdienstverweigerer abschrecken. Eine langfristige Wirksamkeit lässt sich für keine der Abschreckungsmaßnahmen nachweisen. Insbesondere bei den Zeugen Jehovas führten Haftstrafen keinen Sinneswandel herbei. Obgleich sich das rasch herausstellte, verurteilten die Gerichte in der DDR diese Verweigerer in präventiver Absicht. Mehrfachverurteilungen erfolgten nicht.[43] Insgesamt gab es etwa 6.000 Totalverweigerer. Annähernd die Hälfte von ihnen, mehrheitlich Zeugen Jehovas, wurde zu Strafen bis zu teilweise über 24 Monaten Haft verurteilt, Verweigerer des Reservistendienstes zu vier bis sechs Monaten. Letzteren als "gedienten" Soldaten wurde das Recht abgesprochen, den Waffendienst zu verweigern. Doch nicht alle der 500 bis 800 Reserveverweigerer wurden strafrechtlich belangt. Kirchenleitungen setzten sich für sie nach 1980 mitunter erfolgreich ein.

Verurteilungen und Haftstrafen zielten auf Abschreckung und Ausgrenzung, um eine Ausweitung der Verweigerung zu verhindern. Die seit 1985 unterlassene Inhaftierung der Totalverweigerer in der DDR verweist auf eine pragmatische und realistische Beurteilung der Situation durch die Verantwortlichen. Sie reagierten darauf, dass die Haftandrohung keinen Sinneswandel der Betroffenen herbeiführte und erwarteten, dass die fehlende Öffentlichkeit einer grassierenden Nachahmung vorbeugen würde. Die Willkür beendeten sie indessen nicht und hielten die Strafandrohung aufrecht. Der Versuch der SED-Führung, Pazifisten in die Gesellschaft zu integrieren, erschöpfte sich in der Bausoldatenanordnung. In schwerer Diskriminierung und erheblicher Rechtsunsicherheit bestanden gravierende Unterschiede zur Situation der Wehr- und Kriegsdienstverweigerer in der Bundesrepublik.

Bausoldaten kannten hingegen kein belastendes und kostspieliges, auf Einschüchterung zielendes Anerkennungsverfahren wie die Mehrheit der Zivildienstleistenden bis 1984. Die Verfassung der Bundesrepublik erlaubte letztendlich keine massive und planmäßige staatliche Willkür. Die Institutionen des demokratischen Staates, nicht zuletzt die Öffentlichkeit selbst, begrenzten behördliche Übergriffe auf Personen. Sie verhinderten nicht Eingriffe in die und Verletzungen der Grundrechte, jedoch die systematische Radikalisierung repressiver Methoden. Gerichte verurteilten Zivildienstverweigerer zu vorerst halbjährigen Haftstrafen. Nach deren Verbüßung konnten die Betreffenden, ebenfalls überwiegend Zeugen Jehovas, für das gleiche Delikt erneut belangt werden. Das Prozedere zog sich in der Regel so lange hin, bis die addierten Haftzeiten etwa der Dauer der Wehr- und Zivildienstzeit entsprachen.[44] Erst 1968 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Mehrfachverurteilungen für verfassungswidrig. Ungeachtet der grundsätzlichen Rechtssicherheit bestand aber die ungünstigere Rechtsstellung kriegsdienstverweigernder Bundeswehrangehöriger fort.[45]

Solche Rechtssicherheit existierte in der DDR nicht im Entferntesten. Obgleich Gesetze die Willkür einschränkten, überformten politische Erwägungen ihre Anwendung. Wiederholt lehnten Musterungskommissionen Anträge auf Dienst in den Baueinheiten ohne Begründung ab.[46] Die Bestimmungen der Auffüllungsordnung der NVA, Grundlage für die Einberufungen, besaßen vertraulichen Charakter und wurden nach 1982 unter Mitwirkung des MfS durch geheime Zusätze verschärft. Die nicht nachvollziehbaren Entscheidungen der Wehrkreiskommandos veranlassten den Vizepräsidenten des Obersten Gerichts der DDR, bei Ablehnung trotz vorliegender Bereitschaft zum Bausoldatendienst von Rechtswidrigkeit zu sprechen – folgenlos.[47]

In vergleichbarer Ungewissheit befanden sich die Totalverweigerer, für die nicht absehbar war, ob sie inhaftiert würden. Die Vollzugsorgane verhafteten im Frühjahr 1988 nach einer Absprache zwischen Honecker, dem Verteidigungsministerium und dem MfS 50 Wehrdienstverweigerer, um sie nach einigen Tagen Untersuchungshaft wieder freizulassen. Die Absicht, sie zu verurteilen, wurde ebenso aufgegeben wie die geplante Einberufung weiterer potentieller Verweigerer: Auf Basis einer "Festlegung, nicht mehr als 50 Wehrpflichtige einzuberufen, die wegen Verweigerung des Wehrdienstes strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden sollen", zogen die Wehrkreiskommandos die Einberufungsbefehle zurück.[48]

In diesen unmittelbaren Folgen und in den weiteren Auswirkungen der Verweigerung auf persönliche Schicksale existierten beträchtliche Unterschiede zwischen der DDR und der Bundesrepublik. Die dienstverweigernden Wehrpflichtigen mussten, in der DDR immer, in der Bundesrepublik zeit- und situationsabhängig unterschiedlich, für ihre Überzeugung einstehen und gegebenenfalls Konsequenzen ertragen, ohne jedoch mit dem Schlimmsten rechnen zu müssen. Die SED-Führung bedrohte sämtliche Wehrdienstverweigerer mit Haft und inhaftierte einige tausend von ihnen. Mit dem Aussetzen der Strafverfolgung verringerte sich die Repressionslast, die Unsicherheit blieb. Waffenverweigernde Pazifisten mussten sich mit einem unzweckmäßigen Kompromiss in den Baueinheiten der NVA abfinden. Strafverfolgung, Herabsetzung und Diffamierung gab es in der Bundesrepublik entschieden seltener als in der DDR. In unterschiedlichem Ausmaß erforderte die Verweigerung Überzeugung, Standhaftigkeit und Mut – in beiden Staaten gingen die Behörden gegen Verweigerer vor, sie mussten kollektive Diskriminierungen und häufig individuelle Benachteiligung in Kauf nehmen.[49]

Unter Bausoldaten und Zivildienstleistenden entwickelten sich in der DDR und in der Bundesrepublik politische Diskurse oft in Verbindung mit religiösen Prinzipien oder friedensethischen Einstellungen, und daraus politische Haltungen der Verweigerer. Diese fanden in teilweise oppositionellen Aktionen Ausdruck. Die Unterschiede darauf in den staatlichen Reaktionen waren charakteristisch für die politischen Systeme der Bundesrepublik und der DDR. Während die bundesdeutsche Gesellschaft im Zusammenhang der Diskurse und Kontroversen mittelfristig die Pazifisten integrierte, betrachtete die SED-Führung sie bis zum Ende als oppositionelle Systemgegner. Unverändert hielt sie an der unzutreffenden Annahme fest, dass sie es mit Staatsfeinden zu tun habe.

Die langfristigen Folgen der Individualisierungsprozesse, die zeitversetzt beide Gruppen in beiden Gesellschaften betrafen, gleichen sich mehr als dass sie sich unterscheiden.[50] Das galt sogar für die Feindbilder von SED- und NVA-Führung und der bundesdeutschen Ministerialbürokratie in ihren Blicken auf die jeweiligen Verweigerer des bewaffneten und des unbewaffneten Wehrdienstes. Zeitweilig wiesen sie zahlreiche Gemeinsamkeiten auf. Ideologische Zuschreibungen bestimmten die Sicht der Verantwortlichen, mit einem entscheidenden Unterschied: Die Perspektive in der Bundesrepublik änderte sich.

Während das Zivildienstgesetz seinem Zweck entsprechend für die Gewissensbedenken einer Mehrzahl der Wehrpflichtigen eine Alternative bereitstellte, erfüllten die Bausoldatenanordnung und die Baueinheiten ihre Funktion nicht. Der für viele Betroffene in der DDR inakzeptable Kompromiss vermochte nicht das Protestpotential unter den Bausoldaten zu neutralisieren. Die Baueinheiten – eigentlich eine von der NVA-Führung geschaffene Einrichtung zur Lösung eines politischen Problems der SED – wurden zu einem Problem der NVA und die Bausoldaten zu einem politischen Problem der SED. Die Restriktionen konnten nicht verhindern, dass sie ein tragender Faktor der unabhängigen DDR-Friedensbewegung wurden, wobei weniger von der Verweigerungsbewegung eine Gefährdung der SED-Herrschaft ausging als vielmehr von deren institutioneller Unfähigkeit, die Protestierenden zu integrieren. Dagegen erreichten die Institutionen der Bundesrepublik die Integration der Pazifisten in die Gesellschaft. Sie schufen zeitgemäße Rahmenbedingungen und transformierten das Protestpotential in soziale Arbeit.

Bausoldaten und Zivildienstleistende nahmen Handlungsoptionen wahr – unter teils erschwerten Bedingungen. In beiden Fällen zeigte sich, dass individuelle Gewissensentscheidungen nicht bloße Entscheidungen von Einzelnen waren. Ihr Potential wies über die Person hinaus, es stieß Emanzipationsprozesse an. Bausoldaten und Zivildienstleistende trugen mit ihrem Protest gegen eine Ideologie zur Veränderung der Gesellschaft bei. Gewissensentscheidungen beschleunigten Prozesse und verstärkten Bewegungen, die durch staatliche Gegenmaßnahmen anders als der nationalsozialistische Terror gegen Kriegsdienstverweigerer und Pazifisten nicht aufgehalten werden konnten. Beide Bewegungen, die der Bausoldaten und jene der Zivildienstleistenden, bezogen sich auf die Gewissensentscheidungen der Verweigerer im Zweiten Weltkrieg. Deren Widerstand gegen den Krieg hat lange als vergeblich gegolten, eine Auffassung, die in kritischer Auseinandersetzung mit der Nachkriegszeit korrigiert und neubewertet wurde.[51] Mit ihrem historischen Rückbezug auf die Kriegsdienstverweigerer und Deserteure stellten Bausoldaten und Zivildienstleistende ihren Protest in deren Tradition und beteiligten sich daran, das Erbe in die Meinungsbildungsprozesse in der DDR und in der Bundesrepublik aufzunehmen.

Anmerkungen

1 Die Verfassung der Deutschen demokratischen [sic!] Republik. Mit einer Einleitung von Dr. Karl Steinhoff, Ministerpräsident der Landesregierung Brandenburg, Berlin 1949, S. 31.

2 Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Aufstellung von Baueinheiten im Bereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung vom 7.9.1964. In: Gesetzblatt der DDR Teil I, Nr. 2 vom 16.9.1964.

3 Weitere Quellen- und Literaturangaben in: Thomas Widera, Die DDR-Bausoldaten. Politischer Protest gegen die SED-Diktatur, Erfurt 2014. Weiterführende Literatur (Auswahl): Bernd Eisenfeld/Peter Schicketanz, Bausoldaten in der DDR. Die "Zusammenführung feindlich-negativer Kräfte" in der NVA, Berlin 2011; Andreas Pausch, Waffendienstverweigerung in der DDR. ... das einzig mögliche und vor dem Volk noch vertretbare Zugeständnis, Leipzig 2004; Thomas Widera (Hg.), Pazifisten in Uniform. Die Bausoldaten im Spannungsfeld der SED-Politik 1964-1989, Göttingen 2004.

4 Thomas Kühne, Kameradschaft. Die Soldaten des nationalsozialistischen Krieges und das 20. Jahrhundert, Göttingen 2006, S. 79 f.

5 Vgl. Torsten Diedrich, Gegen Aufrüstung, Volksunterdrückung und politische Gängelei. Widerstandsverhalten und politische Verfolgung in der Aufbau- und Konsolidierungsphase der DDR-Streitkräfte 1948 bis 1968. In: Rüdiger Wenzke (Hg.), Staatsfeinde in Uniform? Widerständiges Verhalten und politische Verfolgung in der NVA, Berlin 2005, S. 31-195, hier 147 ff.

6 Vgl. Johanna Vogel, Kirche und Wiederbewaffnung. Die Haltung der Evangelischen Kirche in Deutschland in den Auseinandersetzungen um die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik 1949-1956, Göttingen 1978.

7 Vgl. Kirche und Kriegsdienstverweigerung. Ratschlag des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland mit Begründung und dokumentarischem Anhang, München 1956.

8 Gerhard Besier/Stephan Wolf (Hg.), "Pfarrer, Christen und Katholiken". Das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR und die Kirchen. 2., durchgesehene und um weitere Dokumente vermehrte Auflage, Neukirchen-Vluyn 1992, S. 31 und 883.

9 Hagen Findeis/Detlef Pollack (Hg.), Selbstbewahrung oder Selbstverlust. Bischöfe und Repräsentanten der evangelischen Kirchen in der DDR über ihr Leben. 17 Interviews, Berlin 1999 S. 38-67; vgl. Hagen Findeis, Das Licht des Evangeliums und das Zwielicht der Politik. Kirchliche Karrieren in der DDR, Frankfurt a.M. 2002, S. 33-69.

10 Findeis/Pollack, Selbstbewahrung oder Selbstverlust, S. 68-103.

11 Schreiben Bischof Jänickes von Dezember 1961 (Material Christfried Berger, Bd. I/E, nicht paginiert).

12 Information über eine Aussprache mit Angehörigen des Wehrersatzdienstes der Baubataillone in Garz/Usedom unter Leitung von Bischof Krummacher am 24.1.1965 im Gemeindehaus in Zirchow/Usedom vom 29.1.1965 (Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR [nachfolgend BStU], HA XX/4 2777, Bl. 9).

13 Vgl. Gerhard Besier, Der SED-Staat und die Kirche. Der Weg in die Anpassung, München 1993, S. 279 f.

14 Der Vorsitzende der Konferenz der Kirchenleitungen der Gliedkirchen der DDR, Friedrich-Wilhelm Krummacher, an den Vorsitzenden des Ministerrats Otto Grotewohl, und Aktenvermerk vom 12.3.1962 (Landeskirchenarchiv Dresden, Bestand 2, 309, Bl. 79 ff.).

15 Niklas Luhmann, Die Gewissensfreiheit und das Gewissen. In: Archiv des öffentlichen Rechts, 90 (1965), S. 257-286, hier 281.

16 Vgl. Thomas Widera, Gewissen in der Systemkonfrontation - Pazifisten in der DDR zwischen Kirche und Staat. In: Mike Schmeitzner/Heinrich Wiedemann (Hg.), Mut zur Freiheit. Ein Leben voller Projekte. Festschrift zum 80. Geburtstag von Wolfgang Marcus, Berlin 2007, S. 249-266.

17 Vgl. Eisenfeld/Schicketanz, Bausoldaten in der DDR, S. 110-127.

18 Vgl. Hans-Hermann Dirksen, "Keine Gnade den Feinden unserer Republik". Die Verfolgung der Zeugen Jehovas in der SBZ/DDR 1945-1990, Berlin 2001, S. 785.

19 Arbeitsunterlage für ein Gutachten des Arbeitskreises für Wehrdienstfragen vom 3.5.1965 (Material Christfried Berger, Bd. I/D, nicht paginiert).

20 Vgl. Peter Schicketanz, Die Reaktionen der Evangelischen Kirchen auf die Anordnung über die Aufstellung von Baueinheiten 1964-1966. In: Widera, Pazifisten in Uniform, S. 13-41.

21 Vgl. Anke Silomon, "Schwerter zu Pflugscharen" und die DDR. Die Friedensarbeit der evangelischen Kirchen in der DDR im Rahmen der Friedensdekaden 1980-1982, Göttingen 1999.

22 Friedemann Stengel, Die reformatorische Bewegung und der Krieg. In: Friedenszeugnis ohne Gew(a)ehr – Die Kirche und der Krieg. (Bausoldatenkongress 2014 der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt, Lutherstadt Wittenberg, 5.-7.9.2014.) epd-Dokumentation Nr. 4, Frankfurt a.M. 2015, S. 22-30, hier 23.

23 Vgl. Eisenfeld/Schicketanz, Bausoldaten in der DDR, S. 343-351.

24 Vgl. Thomas Widera, Staatsbürger in Uniform – Bausoldaten und Friedliche Revolution. In: Friedenszeugnis ohne Gew(a)ehr, S. 6-15.

25 Erklärung der Prenzlauer Bausoldaten nach Beendigung des ersten Durchganges der Baueinheiten, April 1966 (Material Christfried Berger, AG ehemaliger Bausoldaten, nicht paginiert).

26 Vgl. Joachim Garstecki, Zeitansage Umkehr. Dokumentation eines Aufbruchs, Stuttgart 1990.

27 Vgl. Matthias Kluge, Das Christliche Friedensseminar Königswalde bei Werdau. Ein Beitrag zu den Ursprüngen der ostdeutschen Friedensbewegung in Sachsen, Leipzig 2004.

28 Anordnung 31/75 des Stellvertreters des Ministers und Chef des Hauptstabes über die Einberufung und den Einsatz von Bausoldaten vom 4.7.1975 (Bundesarchiv-Militärarchiv [nachfolgend BA-MA], AZN/30186, Bl. 70-76); Festlegungen über die Einberufung und den Einsatz von Bausoldaten vom 23.6.1975 (ebd., Bl. 77-83).

29 Fachschulabschlussarbeit Hauptmann Herbert Heßmann: Die Bedeutung und grundsätzliche Ziele der Aufklärung der Bausoldaten der NVA zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung aller Anzeichen und Erscheinungsformen der politischen Untergrundtätigkeit und die sich daraus ergebenden Anforderungen der Suche, Auswahl und Gewinnung von IM unter den Bausoldaten vom 31.5.1984 (BStU, JHS 704/84, Bl. 6)

30 Information über die kirchenpolitische Situation im Bezirk Dresden vom 30.11.1981 (Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, Bezirkstag/Rat des Bezirkes Dresden, 11028, Bl. 25).

31 Brief von Bausoldaten undatiert [1978] (Matthias-Domaschk-Archiv, RSch 02, nicht paginiert).

32 Anordnung 20/78 des Stellvertreters des Ministers und Chef des Hauptstabes über die Einberufung und den Einsatz von Bausoldaten vom 19.4.1978 (BA-MA, AZN/30196, Bl. 201-208).

33 Kollegiumsvorlage Nr. 32/81 zum Einsatz der Bausoldaten, 30.11.1981 (BA-MA, DVW 1/55626, Bl. 71); Protokoll der Sitzung des Kollegiums des Ministeriums für Nationale Verteidigung vom 26.11.1981 (ebd., Bl. 27).

34 Befehl 45/82 über den Einsatz von Bausoldaten sowie die Erfüllung von Sicherstellungsaufgaben vom 16.6.1982 (BA-MA, DVW 1/67041, Bl. 104-113); Information von Verteidigungsminister Hoffmann an Honecker über die Wehrdienstverweigerung vom 2.12.1982 (BA-MA, AZN/32644, Bl. 244-247).

35 Sonderinformation des WBK Dresden über Erscheinungen der ideologischen Diversion vom 12.11.1984 (BA-MA, VA-10-P/1996, Bl. 141-152).

36 Vgl. Stephan Wolf, Bausoldaten im Visier der Staatssicherheit: "Alle organisatorischen Maßnahmen der NVA sind geeignet, für unsere Arbeit genutzt zu werden". In: Widera, Pazifisten in Uniform, S. 115-149.

37 Stellungnahme zur Information über weitere Aktivitäten evangelischer kirchlicher Kreise zur Einrichtung eines "Sozialen Friedensdienstes", o.D. [Ende 1981/Anfang 1982] (BStU, MfS-HA XX/4 1439, Bl. 162).

38 Stellvertreter des Leiters der Politabteilung, Einschätzung der Einwirkungen der ideologischen Diversion des Klassengegners im Bereich Spezialbauwesen sowie der Effektivität der politischen Arbeit zu ihrer offensiven Zerschlagung im bisherigen Verlauf des Ausbildungsjahres 1980/81 vom 14.7.1981 (BA-MA, AZN/31124, Bl. 10-21).

39 Zur nachfolgenden Argumentation ausführlich Thomas Widera, Kriegsdienstverweigerung und staatliche Herrschaft. NS-Regime – SED-Staat – Bundesrepublik Deutschland. In: Totalitarismus und Demokratie, 5 (2008), S. 391-416.

40 Die Vergleichsangaben zum Zivildienst in der Bundesrepublik basieren auf der exzellenten Untersuchung von Patrick Bernhard, Zivildienst zwischen Reform und Revolte. Eine bundesdeutsche Institution im gesellschaftlichen Wandel 1961-1982, München 2005.

41 Vgl. Widera, Staatsbürger in Uniform, S. 11 f.

42 Information von Verteidigungsminister Hoffmann an Honecker über die Wehrdienstverweigerung vom 2.12.1982 (BA-MA, AZN/32644, Bl. 244-247).

43 Dirksen, Verfolgung der Zeugen Jehovas in der SBZ/DDR, S. 758; Dirksen erwähnt lediglich einen Fall, ebd., S. 770.

44 Vgl. Bernhard, Zivildienst, S. 61 f.

45 Ebd., S. 104 f. und 177 ff.

46 Vgl. Uwe Rühle, Aufzeichnungen aus der Bausoldatenkaserne. In: Stefan Wolter (Hg.), Geheime Aufzeichnungen eines Bausoldaten in Prora. Courage in der Kaserne der heutigen Jugendherberge, Halle 2011, S. 49-175, hier 102 f.;

47 Vgl. Rüdiger Wenzke, "Ihre Einberufung erfolgt als Bausoldat.” Interne Festlegungen des DDR-Verteidigungsministeriums für den Umgang mit Waffendienstverweigerern bei Musterungen und Einberufungen in den achtziger Jahren. In: Horch und Guck, 46 (2004), S. 15-19.

48 Keßler an Honecker vom 2.5.1988 (BA/MA, AZN/32661, Bl. 22); Keßler an Honecker vom 6.5.1988 (ebd., Bl. 35-36).

49 Vgl. Ulrich Finckh, Vom heiligen Krieg zur Feindesliebe Jesu. Beiträge zu Rechtsstaat und Friedensethik, Stuttgart 2011; Thomas Widera, Wehrdienstgegner im DDR-Bildungssystem. Konflikte von Schülern, Lehrlingen und Studenten infolge der Verweigerung des bewaffneten Wehrdienstes. In: Gerhard Barkleit/Tina Kwiatkowski-Celofiga (Hg.), Verfolgte Schüler – gebrochene Biographien. Zum Erziehungs- und Bildungssystem der DDR, Dresden 2008, S. 91-112.

50 Vgl. Hendrik Mayer-Magister, Individualisierung als Nebenfolge: Das Engagement des Protestantismus für die Kriegsdienstverweigerung 1949-1973. In: Mitteilungen zur Kirchlichen Zeitgeschichte 9 (2015), S. 173–182.

51 Vgl. Wolfram Wette, Deserteure der Wehrmacht rehabilitiert. Ein exemplarischer Meinungswandel in Deutschland (1980–2002). In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 52 (2004), S. 505–527.

Bei dem vorliegenden Text handelt es sich um den Vortrag "Der Beginn der Bausoldaten-Bewegung in der DDR und die individuelle Gewissensbefragung", den Dr. Thomas Widera 2016 anlässlich der Jubliläumsveranstaltung "60 Jahre Beratung zur Kriegsdienstverweigerung" der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) in Bonn gehalten hat.
Die Erstveröffentlichung ist auf der Website der EAK erfolgt, mit deren freundlicher Genehmigung wir den Text für unsere Website übernommen haben. Dr. Thomas Widera hat dankenswerter Weise zur Neuveröffentlichung auf unserer Seite eine aktuelle "Vorbemerkung" geschrieben, die wir dem Vortrag vorangestellt haben. 

Schreibt eure Erfahrungen auf!

Wir laden Betroffene dazu ein, uns Berichte über biografische Erfahrungen im Zusammenhang mit der eigenen Kriegsdienstverweigerung (BRD) oder Wehrdienst- bzw. Waffendienstverweigerung (DDR) zukommen zu lassen. Wir erhoffen uns, dass dadurch ein buntes Bild ganz verschiedenartiger Erfahrungen und Wege zusammenkommt.